Wichtige Änderungen bei der Rechnungsstellung
Liebe Freunde,
seit Anfang dieses Monats mussten wir uns als Anbieter digitaler Dienstleistungen im europäischen OSS-Verfahren (One Stop Shop) registrieren. Dies ist eine Vorgabe der EU-Gesetzgebung – vereinfacht gesagt: Alle SaaS-Plattformen (wie Zenamu) mit Sitz in der Europäischen Union, die eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten, sind verpflichtet, die Umsatzsteuer gemäß dem Steuersatz des jeweiligen Kundenlandes abzuführen.
Hinweis: Die folgende Mitteilung betrifft nur Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Was bedeutet das für Sie?
- Alle neuen Zenamu-Rechnungen enthalten nun die &&USt. entsprechend dem in Ihrem Land geltenden Satz**.
- Wenn Sie über eine gültige USt-IdNr. verfügen, gilt weiterhin das Reverse-Charge-Verfahren, und Ihre Rechnungen bleiben mit 0 % USt. ausgestellt. Die Gültigkeit Ihrer USt-IdNr. können Sie hier überprüfen: VIES EU VAT Validation.
Dieser Schritt war keine freiwillige Entscheidung, und wir verstehen, dass es für Sie wie eine Preiserhöhung wirken kann. Es handelt sich jedoch um eine gesetzliche Verpflichtung, die die Regeln innerhalb der gesamten EU vereinheitlicht. Wir hoffen, dass diese Änderung für Sie nachvollziehbar ist und zu mehr Transparenz beiträgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – und vor allem dafür, dass Sie Zenamu nutzen und uns dabei helfen, es kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Wenn Sie Fragen zur Rechnungsstellung haben, schreiben Sie uns bitte an [email protected] – wir helfen Ihnen gerne weiter.